UV-Schutz am Arbeitsplatz

Beruflicher UV-Schutz: Unter freiem Himmel unerlässlich

Rund 7,2 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland regelmäßig oder überwiegend im Freien und sind dadurch der deutlich erhöhten Gefahr, an Hautkrebs zu erkranken, ausgesetzt. Natürliches Sonnenlicht enthält UV-A- und UV-B-Strahlung, die langfristig schwerwiegende Hautschäden verursachen kann. Wer unter freiem Himmel arbeitet, ist dieser Strahlung über viele Jahre hinweg regelmäßig ausgesetzt. Um dauerhafte Gesundheitsschäden zu vermeiden, ist daher ein besonderer Schutz erforderlich. Im schlimmsten Fall sind Dermatosen, Hautalterung und Hautkrebs die Folge.

Berufskrankheit weißer Hautkrebs - BK 5103

Die schädlichen Auswirkungen von UV-Strahlung sind heute unumstritten. Seit 2015 ist weißer Hautkrebs als Berufskrankheit (BK-Nr. 5103) anerkannt; bereits unmittelbar nach der Anerkennung wurde er zu einer der häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten. Dies hat zu einem Wandel im Umgang mit dem Thema Sonnenlicht als Risikofaktor beigetragen. Das Bewusstsein hinsichtlich der Bedeutung von beruflichem UV-Schutz ist heute bei Arbeitgebern und Beschäftigten deutlich höher als noch vor wenigen Jahren. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Beschäftigten vor Berufskrankheiten zu schützen. Es gilt als erwiesen, dass bestimmte Formen des lichtbedingten weißen Hautkrebses und seine Vorstufen direkt und ausschließlich die Folge beruflicher Belastung sind.

UV-Schutz ist Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

Beruflicher Sonnenschutz ist keine Privatsache der Mitarbeiter. Ganz im Gegenteil: Nicht erst seit der sogenannte „weiße Hautkrebs“ eine anerkannte Berufskrankheit ist, ist ein angemessener Schutz vor UV-Strahlung für beruflich exponierte Personen Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Arbeitgeber sind somit gesetzlich verpflichtet, jedem gefährdeten Mitarbeiter einen geeigneten Schutz zur Verfügung zu stellen.

Sonnenlicht - eine noch immer unterschätzte Gefahr

Trotz zunehmender Beachtung wird die Gefahr durch UV-Strahlung am Arbeitsplatz oft unterschätzt. Viele Maßnahmen in Unternehmen schützen nicht ausreichend, und Beschäftigte sind häufig unzureichend informiert. Wer regelmäßig im Freien arbeitet, ist durch Sonnenlicht gefährdet. Neben akuten Schäden wie Sonnenbrand drohen langfristige Folgen wie Hautalterung, Hautkrebs oder Augenschäden bis hin zum grauen Star.

Was ist UV-Strahlung?

Ultraviolettstrahlung – kurz UV-Strahlung – ist eine für Menschen unsichtbare elektromagnetische Strahlung, die in natürlichem Sonnenlicht enthalten ist. Ihre Wellenlängen von 200 bis 400 nm sind kürzer als die von sichtbarem Licht. Die relativ langwelligen UV-A-Strahlen dringen tiefer in die Haut ein und sind hauptverantwortlich für eine beschleunigte Hautalterung. Die kurzwelligen, energiereichen UV-B-Strahlen sind dagegen ursächlich für das Entstehen eines Sonnenbrandes. Alle Arten der UV-Strahlung in diesem Wellenlängenbereich tragen zur Entstehung von Hautkrebs bei. Da die Auswirkungen der UV-A-Strahlung, im Gegensatz zum Sonnenbrand bei der UV-B-Strahlung, nicht direkt wahrgenommen werden, wird ihre Gefahr sehr häufig unterschätzt. Hinzu kommt, dass UV-A-Strahlen auch Wolken und sogar normales Fensterglas durchdringen können.

Künstliche UV-Strahlung

Die äußerst kurzwellige UV-C-Strahlung im Sonnenlicht wird von der Atmosphäre herausgefiltert und erreicht die Erdoberfläche nicht. Für bestimmte Berufsgruppen, wie Schweißer und Materialprüfer sind jedoch künstliche UV-C-Strahlen eine Gefahr.

Kriterien der UV-Belastung

Sonnenstand und Höhe

Jahres- und Tageszeit spielen eine wesentliche Rolle für die Belastung durch UV-Strahlen. Die Intensität der Sonnenstrahlung hängt von dem Winkel ab, in dem sie auf die Erde fällt: je höher der Sonnenstand und je steiler der Einfallswinkel, desto intensiver die Strahlung. Daher ist die UV-Belastung im Sommer weit höher als im Winter und erreicht ihren Tageshöhepunkt um die Mittagszeit. Rund die Hälfte der täglichen Gesamtdosis an UV-Strahlen trifft zwischen 11 und 13 Uhr auf die Erde. Die Höhe über dem Meeresspiegel nimmt ebenfalls bedeutenden Einfluss, denn pro 1.000 Höhenmeter steigt die Strahlenintensität um etwa zehn Prozent.

Risikofaktor Reflexion

Auch aus der Umgebung reflektiertes Streulicht trägt wesentlich zur Intensität der UV-Strahlung bei. Reflektierende Umgebungen wie Schnee, Wasser und heller Sand können die UV-Belastung stark erhöhen – so reflektiert etwa heller Sand bis zu 80 % der Strahlung und Schnee sogar bis zu 100 %. Selbst Wolken, die die direkte UV-Strahlung vermindern, können die tatsächliche UV-Belastung durch Reflexion kurzzeitig über das Maß hinweg erhöhen, das bei wolkenlosem Himmel herrschen würde.

UV-Index

Der UV-Index ist eine Vorhersage der täglichen Sonnen- und UV-Belastung. Er erfasst die maximale Belastung, die an einem bestimmten Ort durch schädigende UV-Strahlen zu erwarten ist, und ist damit ein guter Anhaltspunkt für eine akkurate Risikobewertung und das entsprechende Anpassen von Arbeitsschutzmaßnahmen. Der weltweit einheitliche Index wird häufig in Wettervorhersagen angegeben und kann im Internet abgerufen werden, wo ihn unter anderem das Bundesamt für Strahlenschutz mitteilt.

Sonnenverträglichkeit der Haut

Nicht jeder Mensch ist UV-B-Strahlen gegenüber gleichermaßen empfindlich. Je nach Hauttyp kann die Eigenschutzzeit – also die Zeitdauer, für die man die ungebräunte Haut im Laufe eines Tages maximal der Sonne aussetzen kann, ohne dass sich die Haut rötet – zwischen fünf und vierzig Minuten liegen. Outdoor-Worker, die ganz oder teilweise unter freiem Himmel arbeiten, müssen sich daher auf jeden Fall vor UV-Strahlung schützen. Die Eigenschutzzeit der Haut ist immer zu kurz, um der UV-Belastung, die durch den beruflich bedingten Aufenthalt im Freien erhöht ist, standhalten zu können. Allerdings treten unsichtbare Schäden, die zur Hautalterung und Hautkrebs führen können, schon früher auf. Mehr Informationen zu den Hauttypen finden Sie in unserer Broschüre.

zur Broschüre

Berufliche Lichtschutzmittel

Lichtschutzmittel sind für den wirksamen UV-Schutz am Arbeitsplatz unerlässlich. Als integraler Bestandteil eines umfassenden UV-Schutzkonzepts bieten sie Hautbereichen Schutz, die durch Kleidung nicht ausreichend geschützt werden können – meist Gesicht, Hals, Nacken und Hände. Indem sie das Eindringen von UV-Strahlung in die Haut verringern, können Lichtschutzmittel das Risiko für Hautkrebs um 40 % reduzieren. Voraussetzung für wirksamen Schutz ist, dass geeignete Produkte eingesetzt werden, die speziell für die professionelle Anwendung konzipiert sind. Ebenso wichtig: die konsequente und richtige Anwendung.

Professioneller UV-Schutz mit PGP

PGP hält alles bereit, was Arbeitgeber für den wirksamen UV-Schutz am Arbeitsplatz benötigen. Durch umfassende Dienstleistungen und professionelle Produkte unterstützen wir Unternehmen dabei, jedem gefährdeten Beschäftigten optimalen Schutz zu bieten. Gefährdungsbeurteilungen und passgenaue Schutzkonzepte zählen dabei ebenso zu unserm Leistungsangebot wie Informationsmaterial und Schulungen, die Mitarbeitern vor Ort die richtige Anwendung von UV-Schutzmitteln vermitteln.

zu den UV-Schutz-Produkten

„UV-Schutz am Arbeitsplatz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein essenzieller Bestandteil der Gesundheit der Mitarbeiter. Durch gezielte Prävention und dem richtigen Umgang mit Sonnenschutzmitteln können Unternehmen das Risiko von sonnenbedingten Hautschäden erheblich reduzieren und Outdoorworkern einen nachhaltigen Schutz bieten. Unsere Lösungen helfen dabei, die Gesundheit langfristig zu erhalten.“

— Dr. Susanne Kemme, Wissenschaftliche Kommunikation


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